Dormagen (-oli) - Diese Podiumsdiskussion hätte mehr als die rund 80 Besucher, die auf Einladung der Hospizbewegung Dormagen in die Kulle gekommen waren, verdient gehabt. Das Thema „Sterbehilfe“ wurde - moderiert von Dr. Udo Kratel, stellvertretender Vorsitzender der Dormagener Hospizbewegung - dabei von allen Seiten und von verschiedenen Experten beleuchtet. Das nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland ein seit dem 1. September geltendes Gesetz zur Patienverfügung gibt und in den Niederlanden eine rechtliche Regelung zur aktiven Sterbehilfe verabschiedet wurde. Auch ohne diese aktuellen Anlässe hat das Thema eine für jeden umfassende Tragweite, denn nach dem Leben kommt das Sterben, der Tod - und das soll dem Betroffenen, so der Hospizgedanke, mit derselben Würde möglich gemacht werden wie es zuvor in der freien Lebensgestaltung möglich war.
Um dabei die Begrifflichkeiten nicht zu vertauschen, wurden zunächst Definitionen geklärt: Beihilfe zum Suizid, aktive Sterbehilfe, passive und indirekte Sterbehilfe. Der nationale Ethikrat hat 2006 diese vier Begriffe in drei neue Definitionen umgesetzt: Tötung auf Verlangen, Sterben lassen und Therapie am Lebensende. Dr. Jochen Stolz, Palliativmediziner am Kölner St. Vincent-Hospital, führte ergänzend eine Formulierung ein, die „weniger Konfliktstoff“ beinhalte: Begleitung in den Tod. Patientenverfügung, Gesundheitsvorsorgevollmacht - hinter all diesen (Rechts-)Begriffen verbirgt sich ein Kernthema, das an diesem Abend auch ausführlich diskutiert wurde: das Recht auf Selbstbestimmung. „Das ist für den Betroffenen sehr wichtig, hat aber eine Kehrseite, wenn es um die Suizidassistenz geht“, so Dr. Svenja Flaßpöhler, die sich in zwei Büchern dieser in der Schweiz erlaubten Praxis angenommen hat: „Wo hört die Selbstbestimmung auf? Wo fängt statt dessen die Einsamkeit an?“ Die moralische Verantwortung der Helfer sei extrem hoch. Zudem seien die Voraussetzungen für die Suizidbeihilfe bei den Eidgenossen „sehr schwammig. So, wie das dort praktiziert wird, wünsche ich mir das nicht für Deutschland.“ Auch der deutsche Gesetzestext zur Patientenverfügung beinhalte einige „textliche Komplikationen“, so Karl-Heinz Blessing (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben). Der evangelische Theologe Dr. Heinz Tenhafen betonte, dass „auch ein nicht selbstbestimmtes Ende ein würdiges Ende sein kann“.
Einig war sich das Podium darin, dass das Ziel sein müsse, eine bessere palliative und pflegerische Betreuung zu organisieren. Die Hospizbewegung distanziert sich ganz klar von der aktiven Sterbehilfe, also dem Verabreichen einer tödlichen Medikation. Statt das Töten Schwerstkranker juristisch abzusichern, müssten Hospizarbeit und schmerzlindernde Medizin gefördert werden. Der Mensch habe das Recht, in Würde zu sterben, menschlich begleitet und unter Einsatz modernster Schmerzttherapie. (RA vom 23.9.2009)